Bezahlbarer Wohnraum als Grundrecht: BGN fordert Begrenzung von Zweitwohnungen

Eine weitere Maßnahme, die wir zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ergreifen wollen, ist die Förderung von genossenschaftlichen Wohnprojekten sowie die Umwidmung von nicht genutzten Gebäuden in Wohnraum. Hierbei setzen wir uns für eine enge Zusammenarbeit mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ein, um deren Bedürfnisse und Wünsche bestmöglich berücksichtigen zu können.

Zudem möchten wir die Schaffung von sozialem Wohnungsbau in Neustadt in Holstein vorantreiben, um insbesondere einkommensschwachen Familien und Einzelpersonen eine Perspektive auf bezahlbaren Wohnraum zu geben. Eine Begrenzung von Zweitwohnungen kann hierbei helfen, den Wohnraummarkt zu entlasten und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu fördern. Wir sind uns dabei bewusst, dass es auch andere Faktoren gibt, die den Mangel an bezahlbarem Wohnraum beeinflussen. Wir werden daher auch weitere Maßnahmen prüfen und umsetzen, um eine nachhaltige Lösung für dieses Problem zu finden.